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Blog
VON: CÉLINE HENDEL
Jobben nach dem Abi ist nicht jedermanns Ding. Im Grunde gibt es 2 Arten von Abiturienten:
1. Die, die schon einen festen Plan haben und wissen, was sie nach dem Abitur machen wollen
2. und die, die ein wenig in der Weltgeschichte bummeln, bevor sie sich festlegen.
Was verbindet sie? Die Zeit zwischen Abitur und Studium/Ausbildung/FSJ Beginn oder was auch immer, sie nach der Schule machen wollen. Diese gilt es zu überbrücken... Und womit? In den meisten Fällen mit Jobben nach dem Abitur!
Wir gehen mal davon aus, dass du gerade deine Abi gemacht hast und zum Wintersemester studieren möchtest. Geld brauchen wir immer... und ich will dir nichts vormachen, im Studium brauchst du so einen Puffer mehr denn je. Das heißt: Geld ansparen und für die Studienzeit nutzen!
Ich weiß aber auch, dass mit den ganzen Vorgaben und Regeln so wie der Krankenkasse, dem Kindergeld, wie viele Stunden du wöchentlich arbeiten darfst, etc. viel Verwirrung entstehen kann.
Daher soll dich dieser Blogartikel über das Arbeiten zwischen Abi und Studium aufklären.
Zusätzlich gibt es eine kurze Ideensammlung von Jobs nach dem Abi, die sich super für diese Zeit eignen.
ABER: dieser Artikel ist nur aus meinen eigenen Erfahrungen und dem Wissen, das ich mir angelesen habe.
Also nicht rechtlich abgesichert!
Fangen wir an mit einer kurzen Übersicht über Jobs und Einstufungen:
Es gibt
Als Minijob oder auch geringfügige Beschäftigung gelten Jobs, bei denen der/die Beschäftigte nicht über 520€ im Monat verdient.
Midijobs sind Jobs, in denen regelmäßig zwischen 520,01€ und 2000€ monatlich verdient wird. Diese Jobs liegen damit zwischen dem Minijob und dem Teilzeitjob.
Teilzeitjobs sind im Unterschied zu Mini- und Midijobs nicht ans Gehalt gebunden, sondern an die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den Betrieb an, welche Stundenzahl als Teilzeit gesehen wird, aber allgemein gültig sind 20 – 35 Wochenstunden.
Vollzeitjobs sind, wie der Name schon verrät, Jobs, die über die Wochenstunden von einem Teilzeitjob hinaus gehen. Das sind in Deutschland also 35 – 40 Stunden die Woche.
Das sollte schon einmal verständlich sein. Und welche Form bietet sich für dich zum Arbeiten zwischen Abitur und Studium an? Nun ja, das kommt auf einige Faktoren an:
Angenommen dein letzter Schultag war am 06.07. und du möchtest ab diesem Zeitpunkt beginnen, bis zum Studienbeginn (oder kürzer) zu arbeiten.
Bis zum Wintersemesterbeginn (i.d.R. 01.10.) sind es dann fast genau 3 Monate. Solltest du in diesem Zeitraum durchgehend denselben Job haben, kannst du dich als kurzfristig beschäftigt anmelden lassen. Das ist wie ein Minijob (520€ Grenze), nur sozialversicherungsfrei.
Sagen wir, deine letzte Abiprüfung ist am 01.06. und du möchtest schon ab diesem Zeitpunkt arbeiten. Dann würdest du zwischen dem Abitur und dem Studium länger als 3 Monate beschäftigt sein.
Hier geht die kurzfristige Beschäftigung nicht! Du arbeitest in einem Minijob-Verhältnis und kannst 520€ im Monat verdienen. Diese sind im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung aber nicht sozialversicherungsfrei!
Du kannst, wenn du mehr arbeitet möchtest, aber auch als Midi- oder Teilzeitjobber arbeiten. Was die Unterschiede sind, hast du ja bereits gelesen.
Angenommen du hast einen Stundenlohn von 12€. Dann kannst du bei einem Minijob mit 520€ Verdienst im Monat ca. 10,5h die Woche arbeiten.
Arbeitest du 27 Stunden die Woche hast du ein Gehalt von genau 1296€ im Monat. Damit bewegst du dich im Midijob-Bereich.
Alles darüber hinaus wäre ein Teilzeit- (bis ca. 35h = 1400€ im Monat) oder Vollzeitjob (bis 40h = 1600€ im Monat).
Meistens erledigt sich die Frage, welches Wochenpensum du aufnehmen möchtest, jedoch von ganz allein. Die meisten Arbeitgeber stellen liebend gern StudentInnen und AbiturientInnen ein, die wie du, zwischen Abitur und Studium stehen, weil diese aufgrund ihres maximalen Pensums von 20h/die Woche nicht über die Grenzen kommen, die die Abgaben für den Arbeitgeber erhöhen.
Zudem kostet es den Arbeitgeber mehr Geld, dich in Vollzeit zu beschäftigen, wenn du nur 3 Monate lang dieses Wochenpensum arbeiten kannst, als wenn er dich nur kurzfristig mit weniger Stunden beschäftigt.
Das heißt: Die meisten Arbeitgeber stellen dich entweder als kurzfristig Beschäftigte/r/MinijobberIn oder mit viel Glück als Midi- oder TeilzeitjobberIn an. Vollzeit fällt damit schon einmal raus.
Bei der Auswahl zwischen geringfügiger Beschäftigung, Mini-, Midi- und Teilzeitjob gibt es jedoch einiges zu beachten:
Was ist das? Die Sozialversicherung ist ein Oberbegriff für die Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wenn du sozialversicherungspflichtig bist, bedeutet das, dass du gesetzlich dazu verpflichtet bist, eine Sozialversicherung abzuschließen und Beiträge zu bezahlen. Diese zieht dein Arbeitgeber automatisch von deinem Gehalt ab. Sozialversicherungspflichtig bist du, sobald du mehr als 520€ im Monat verdienst. Aufgrund der Kürze der Anstellung bist du bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis und einem Minijob also nicht dazu verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen.
Du bist vermutlich kostenfrei in der Familienversicherung deiner Mutter und/oder deines Vaters mitversichert. Das bleibt so lange der Fall, bis du über die 520€-Einkommensgrenze hinaus kommst.
Das bedeutet für dich: Arbeitest du als kurzzeitig beschäftigt oder Minijobber bleibst du unter 520€ und somit kostenfrei bei deiner Familie versichert. Arbeitest du mehr (Midi- und Teilzeit) und verdienst somit auch mehr (alles über 520€), musst du dich allein versichern und Krankenkassenbeiträge zahlen. Der Arbeitgeber bezahlt hier die Hälfte deiner Beiträge.
Als geringfügig Beschäftigte/r bist du grundsätzlich von der Rentenversicherung befreit. Bei einem Minijob bist du jedoch rentenversicherungspflichtig, wovon du dich aber befreien lassen kannststrong>, wenn du es möchtest.
Solltest du es nicht wollen, werden 3,6% deines Gehalts an die Rentenversicherung abgeführt. Das entspricht 16,20€. Liegt dein Gehalt über 520€ bist du rentenversicherungspflichtig und musst einen Beitrag von in der Regel 15% abführen.
Hier gilt dasselbe wie bei der Rentenversicherung. Nur, dass Minijob und geringfügige Beschäftigung von der Pflicht befreit sind. Alle anderen Jobs sind versicherungspflichtig. Die expliziten Beiträge hängen dann vom Verdienst ab und sind vom Arbeitgeber abzuführen.
Auch hier: geringfügige Beschäftigungen und Minijobs sind von der Steuerpflicht befreit. Alles darüber muss versteuert werden.
Hier einen Pauschalbetrag zu nennen, ist jedoch nicht möglich, da es drauf ankommt welcher Steuerklasse du zugeordnet bist und wie viel du verdienst. Der Betrag, den du als Steuer bezahlen musst, sind in deinem Fall aber sehr gering. Da dieser Job für dich als Abiturient dein Erstjob ist, landest du automatisch in Steuerklasse I.
Ein Beispiel: Du arbeitest 30h die Woche und hast einen Stundenlohn von 11€. Dann arbeitest du im Monat 120 Stunden und hättest ein Bruttogehalt (Gehalt ohne Abzüge) von 1320€. Die Steuern, die du hierauf zahlen müsstest, wären ca. 21€ deines Gehalts.
Immer wieder gibt es Gerüchte darum, dass das Kindergeld, was deine Eltern zur Versorgung für dich im Monat erhalten, verloren ginge, wenn du zwischen dem Abitur und dem Studium arbeitest. Das stimmt aber nicht! Das Jobcenter wird sich bei dir und deiner Familie melden, um abzufragen, was deine Pläne nach dem Abitur sind. In die Formulare trägst du dann einfach ein, dass du vorhast, ab dem Wintersemester zu studieren. Damit ist das Kindergeld weiterhin gesichert, deine Eltern erhalten keine Abzüge und du musst nichts weiter tun, als arbeiten zu gehen und bis zum Studienbeginn abzuwarten.
Hast du vor, sowieso nur maximal 3 Monate diesen Job auszuüben und brauchst nicht mehr als ein 520€-Gehalt: geringfügige Beschäftigung
Du möchtest langfristig auf 520€ Basis arbeiten und auch außerhalb der 3 Monate noch weiter dort beschäftigt sein? Dann: Minijob
520€ sind dir zu wenig und du möchtest gern viel arbeiten gehen zwischen dem Abitur und dem Studium: Midi- oder Teilzeitjob
Aber Achtung!: Hier musst du auch an die Abgaben denken, die du zu zahlen hast. Zusätzlich ist wichtig, dass du im
Hinterkopf behältst, dass du diesen Job bei Studienbeginn nicht mehr weiterführen kannst, da du maximal 20 Stunden
die Woche arbeiten darfst.
Kommen wir nun zu einer kurzen Ideensammlung für Jobs, die du zwischen Studium und Abitur ausüben kannst:
That’s it! Jetzt weißt du Bescheid, was das Jobben nach dem Abi betrifft. Du kannst die Zeit bis zur Uni locker mit Aushilfsjobs überbrücken und dir so auch noch Kohle für eine Reise ansparen. Yessa!
» zur Blog-ÜbersichtDaniela Meisch
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