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VON: CÉLINE HENDEL
Das Abitur ist zum Greifen nahe und ihr müsst ‘nur noch‘ die Prüfungen über euch ergehen lassen, bis es endlich heißt „Party und dann sayonara Schulzeit!“ 🤓
Jetzt liest du diesen Artikel, weil du an diesem Punkt entweder noch absolut keine Ahnung hast, was ein Impressum ist und warum zur Hölle das mit ins Abibuch soll ODER du weißt, was das Impressum ist, hast aber keinen Plan, wie das im Abibuch aussehen sollte.
Hier sind erstmal 3 hard facts über’s Impressum in der Abizeitung, die du kennen solltest:
Das Wichtigste ist, dass ihr wirklich daran denkt, das Impressum nicht zu vergessen. Tatsächlich seid ihr nämlich dazu verpflichtet, eines im Abibuch anzugeben.
Das liegt daran, dass ihr die Abibücher für die Öffentlichkeit zugänglich macht und dieses Vorgehen unter das Presserecht, also die rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse fällt.
Sobald Informationen öffentlich bekannt gemacht werden, muss nachvollziehbar sein, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Das ist deshalb wichtig, weil bei Datenschutzverletzungen o.ä. transparent sein muss, wer die Konsequenzen dafür trägt.
Achtet in eurer gesamten Abizeitung also darauf, dass ihr keine Rechte anderer Personen verletzt, damit da keine unangenehmen Prozesse ins Rollen gebracht werden und legt ein Impressum an, das klar und deutlich kommuniziert, welche Person für was im Buch verantwortlich ist.
Das bedeutet, dass ihr im Impressum eine Person benennen müsst, die für den Inhalt der Abizeitung gegenüber Dritten verantwortlich ist. Dritte sind hier SchülerInnen, LehrerInnen, aber auch sonstige Personen, die ihr erwähnt. Achtet darauf, dass ihr ihre Rechte nicht verletzt (bspw. durch Beleidigungen, Verleumdungen, Bloßstellungen).
Ihr könnt auch den Abiturjahrgang, der das Buch veröffentlicht, erwähnen statt einer Einzelperson. Dann müsst ihr jedoch schriftlich die Einverständnis jedes/r einzelnen Schülers/in eures Jahrgangs einholen.
Nochmal kurz: Name & Anschrift der verantwortlichen Person/en
Im Impressum muss ebenfalls erwähnt werden, wie die Firma, bei der ihr eure Bücher habt drucken lassen, heißt und wo sie ihren Firmensitz hat. Das geht ganz schnell, indem ihr einfach die Daten aus eurem Angebot oder eurer Rechnung übernehmt.
Weitere Angaben wie zum Beispiel die Namen
Sie sind allerdings kein Muss und können auch weggelassen werden, wenn jemand bspw. nicht benannt werden möchte. Auch die Auflage, den Preis und die Seitenzahl könnt, aber müsst ihr nicht erwähnen.
Wie wir das schon von Influencern kennen, müssen Werbungen und Anzeigen gekennzeichnet werden. Das schreibt das Presserecht vor.
Der Unterschied zwischen redaktionellem und werblichem Inhalt muss für den/die Lesende/n klar werden. Daher sollte jede Anzeige, die ihr in eurem Buch habt unbedingt als „Anzeige“ gekennzeichnet werden (sofern nicht beim Anblick hervorgeht, dass es sich um Werbung handelt).
Das hat zwar nichts mit dem Impressum zu tun, aber ist dennoch wichtig:
Zustimmungen zum Veröffentlichen von Bildern aka die Rechte am eigenen Bild. 📸 Im KUG,
dem sog. Kunsturheberrechtsgesetz werden die „Rechte am eigenen Bild“ festgelegt.
Geregelt ist die Veröffentlichung der Fotos von MitschülerInnen, LehrerInnen und sonstigen Personen in eurem Abibuch nur dann, wenn diese Personen ausdrücklich zugestimmt haben, dort zu sehen zu sein.
Am besten holt ihr euch mit Hilfe eines Probedrucks eurer Abizeitung schriftlich die Einverständniserklärung aller Personen ein, von denen ihr Fotos im Abibuch drucken lasst.
So, jetzt wisst ihr auf jeden Fall Bescheid, dass das Impressum 1. unumgänglich ist und 2. was auf jeden Fall da reingehört!
Zu guter Letzt haben wir auch noch ein Beispiel für euer Impressum, wie es aussehen könnte:
⚠️ Achtung ⚠️ Wir sind keine Anwälte oder eine Anwaltskanzlei, weshalb die Angaben hier ohne Gewähr sind. Solltet ihr zum Impressum Fragen haben, wendet euch an eine in diesem Themenfeld professionelle Person!
Daniela Meisch
Deine Ansprechpartnerin rund um euren Abschluss.
GRADDY - Wir drucken Schule!